Neuregelung der Aus- und Weiterbildung des Heilberufs des/der PsychotherapeutIn
Gemäß des am 01.09.2020 in Kraft getretenen Psychotherapeuten-
ausbildungsreformgesetzes (PsychThGAusbRefG) wird die Aus- und Weiterbildung des Heilberufs des/der Psychotherapeut*in neu geregelt:
An die Stelle der postgradualen Ausbildung tritt ein universitäres Masterstudium der Psychologie (Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie), das zur Approbation qualifiziert und dem sich eine mehrjährige Weiterbildungsphase anschließt. Im Anschluss erfolgt die sozialrechtliche Anerkennung (Fachkunde).
Durch die Reform erfolgt eine noch engere Anbindung der Ausbildung an die Universitäten. Darüber hinaus wird der Status der in der
Weiterbildung tätigen Psychotherapeut*innen definiert und eine angemessene Entlohnung in der Weiterbildungsphase sicherstellt.
Alle Personen, die ab dem 01.09.2020 die Ausbildung mit dem Bachelorstudium der Psychologie beginnen, werden ihre Ausbildung nach den neuen Standards absolvieren. Für Personen, die sich bereits in der Ausbildung befinden, besteht im Rahmen von Übergangsregelungen bis 2032 die Möglichkeit, ihre Ausbildung nach dem alten Modell abzuschließen.
Die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge werden sowohl an der Freien Universität als auch der Humboldt Universität zu Berlin angeboten. Es werden keine Studiengebühren erhoben.
Für Personen, die ihr Studium oder ihre Ausbildung vor dem 01.02.2020 aufgenommen haben, besteht im Rahmen von Übergangsregelungen bis 2032 die Möglichkeit, ihre Ausbildung nach dem alten Modell abzuschließen. Mehr Informationen zur Ausbildung nach dem alten Modell finden Sie auf der Homepage unserer Ausbildungsambulanzen ZPHU und ZGFU.